Erbrecht
Im Erbrecht liegt der Schwerpunkt in der Beratung im Hinblick auf die Unternehmensnachfolge und private Vermögensnachfolge, der Vorsorge und der damit zusammenhängenden Regelungen ( Testament, Erbvertrag, Schenkung, …).
Natürlich übernimmt Rechtsanwalt Pieconka auch auch die Vertretung in Erbauseinandersetzungsfällen, bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, Pflichtteilsergänzungsansprüchen, bei der Beantragung eines Erbscheins, Testamentsvollstreckung, Nachlaßabwicklung, u. a..
Manchmal ist auch einfach nur eine kleine Beratung erforderlich, wenn z. B. von anderen behauptet wird, Sie würden nach dem Testament nichts erben … dann kann sich aber auch ergeben, daß Sie vielleichtz von einem Vermächtnis profitieren oder zumindest Pflichtteilsansprüche haben.
Die Problematiken sind sehr vielfältig und auch das Nachlaßgericht hat nicht immer mit seiner Auffassung recht …
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